Schallimissionsschutz
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Wir bearbeiten sämtliche Aufgaben des Lärmschutzes. Hierzu zählen im Wesentlichen die Messung, Berechnung und Beurteilung von Geräuschen. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung, Planung, Berechnung, Prüfung und Messung sowie das Erstellen von Gutachten.

Wir sind überregional tätig und beschäftigen Mitarbeiter mit langjähriger Berufs-erfahrung. Sie stehen unseren Kunden für die Beratung, für die Durchführung von Genehmigungsverfahren, für Verhandlungen mit Behörden und für technische Gespräche mit Lieferanten zur Verfügung.

Unsere Beratungsleistungen erbringen wir nach dem neuesten Stand der Ingenieur-wissenschaften und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit aller Maßnahmen. Wir stellen sicher, dass die einschlägigen Normen und Richtlinien eingehalten bzw. sinngemäß den speziellen Anforderungen angepasst werden.
 

 

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Sowohl das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als auch die hierzu erlassenen Verordnungen (z.B. für Verkehrslärm, Sport- und Freizeitlärm) sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm („TA - Lärm“) haben dazu geführt, dass die Lärmbelästigungen vermindert werden. In Bereichen, in denen „Schall-quellen“ (Gewerbe, Verkehr, Sport- und Freizeitanlagen) und Wohngebiete aneinander grenzen, ergeben sich aus Sicht des Schallschutzes aber immer noch unbefriedigende und zum Teil schwer lösbare Problemfälle. Als schalltechnisches Beratungsbüro wollen wir unseren Beitrag für ein ruhiges und verträgliches Miteinander von Wohnen einerseits und Arbeiten, Mobilität und Freizeit andererseits leisten. Deshalb sind wir auf folgenden Gebieten tätig:

• Messung und Beurteilung von Immissionen in der Nachbarschaft von lärmerzeugenden Anlagen

• Erstellung von Gutachten zur Genehmigung von Gewerbe- und Industrieanlagen

• Planung und Beratung bei der Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten

• Beratung von Kommunen bei der Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen

• Messtechnische Überprüfung von Auflagen der Genehmigungsbehörden

• Lärmminderungsplanung

• Messung, Berechnung und Beurteilung der Geräusche aus dem Betrieb von:

  • Gewerbe- und Industrieanlagen

  • Windenergieanlagen

  • Sportstätten

  • Freizeitanlagen

  • Baustellen

  • Straßenverkehr

Der Schutz vor einwirkenden Schallimmissionen beschränkt sich nicht nur auf das private Wohnumfeld. Auch am Arbeitsplatz muss die Lärmeinwirkung auf ein gesundheitlich verträgliches Maß beschränkt werden. Aus diesem Grund erstreckt sich unser Tätigkeitsfeld auch auf den Bereich „Lärm am Arbeitsplatz“. Als Grundlage unserer Arbeit steht uns hier die „Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ zur Verfügung.