Windenergie:


Im Bereich Windenergie erstellen wir Windgutachten zur Bestimmung des Windpotentials sowie der WEA-Erträge, des Parkwirkungsgrades und des Verhältnisses zum Referenzertrag gemäß EEG (Energieeinspeisegesetz).

Darüber hinaus führen wir die Berechnung und Beurteilung von Immissionen aus Rotorschattenwurf durch. Für diese Aufgabenbereiche wurde die IEL GmbH im Januar 2005 vom DAR nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.

Für die Genehmigung von Windenergieanlagen erstellen wir schalltechnische Gutachten. Als Messstelle nach § 26, 28 BImSchG führen wir Schallimmissions-messungen nach Inbetriebnahme von Windenenergieanlagen durch.

Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst die Visualisierung von WEA und Beratungen, die mit der Genehmigung von WEA im Zusammenhang stehen.
 
 


Windgutachten:

Die Erstellung von Windgutachten unterliegt geprüften Verfahren und genügt den hohen Ansprüchen multilateraler Qualitätsnormen und Akkreditierungsstellen.

Windgutachten umfassen die Standortbesichtigung, die stets zur Ermittlung der Rauigkeitsverhältnisse und der Hindernissituation durchgeführt wird, deren Dokumentation und das Aufbereiten und Einpflegen der Daten in das Berechnungs-programm. Sofern erforderlich wird ein digitales Geländemodelles erstellt. Anschließend erfolgen die Berechnungen der Erträge, des Parkwirkungsgrades und der Unsicherheit der Ergebnisse mit abschließendem Bericht.

 
 


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Auf Basis der berechneten Windverhältnisse in Nabenhöhe der WEA und der Leistungskennlinien der Anlagen wird die im langfristigen Jahresmittel zu erwartende Jahresarbeit berechnet. Sofern an einem Standort mehrere Windenergieanlagen geplant bzw. in Betrieb sind, wird zur Ermittlung der Jahresarbeit zusätzlich der Parkwirkungsgrad ermittelt.

Auf Grundlage der Windgutachten kann für betreffende WEA ein 60 % - Referenzertragsnachweis zur Anbindung an das EVU-Netz erstellt werden.


Rotorschattenwurfberechnung:

Der Betrieb von Windenergieanlagen erzeugt Immissionen durch direkten Schatten-wurf. Wir berechnen für einzelne Immissionsorte die tägliche und jährliche Dauer von Rotorschattenwurf und stellen sie den Orientierungswerten gegenüber.

Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte ist eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf herbeizuführen. Hierbei ist das Betriebsführungssystem der Windenergieanlagen so anzupassen oder durch Zusatzgeräte so auszustatten, dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können.

Soll eine bestimmte Dauer nicht überschritten werden, ermitteln wir die erforderlichen Abschaltzeiten für einzelne Windenergieanlagen und ggf. auch die sich daraus ergebenden Minderungen der Jahresarbeit.

 
 


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Schalltechnische Gutachten:

Für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist ein Nachweis erforderlich, dass in der Nachbarschaft der Anlagen die zulässigen Schallimmissionsrichtwerte nicht über-schritten werden.

Windenergieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert werden. Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen müssen mit einem verhältnismäßigen Aufwand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Für die maßgeblichen Immissionsorte werden die Beurteilungspegel rechnerisch ermittelt und den dort geltenden Immissionsrichtwerten gegenübergestellt.

 
 


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