Wir verwenden Cookies um Ihr Benutzer-Erlebnis zu verbessern. Ich bin einverstanden Ich bin nicht einverstanden

Bestimmung der Standortgüte

Mit dem Inkrafttreten des EEG 2017 wurde das zweistufige Referenzertragsverfahren auf ein einstufiges Verfahren umgestellt. Zuvor wurde die Laufzeit der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer WEA fixen sog. „erhöhten Vergütung“ nach 5 Jahren Betrieb bestimmt. Nach dem aktuellen Verfahren wird die über einen Zeitraum von genau 20 Jahren zu zahlende Vergütung vor der Inbetriebnahme der WEA über das Ausschreibungsverfahren ermittelt und unter Anwendung eines Korrekturfaktors an die Standortgüte angepasst (§36h EEG2017). Die Höhe der Vergütung muss nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren überprüft und ggfs. angepasst werden.